{"id":2318,"date":"2021-03-30T08:54:13","date_gmt":"2021-03-30T06:54:13","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/?page_id=2318"},"modified":"2025-05-05T08:43:19","modified_gmt":"2025-05-05T06:43:19","slug":"jugendrat","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/?page_id=2318","title":{"rendered":"Jugendrat"},"content":{"rendered":"\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Absage der Jugendratswahl 2025<\/strong><\/p>\n<p>Anfang M\u00e4rz hatte die Gemeinde Oberau alle wahlberechtigten Jugendlichen im Ort aufgerufen, im Zuge der anstehenden Neuwahl entweder selbst zu kandidieren oder geeignete Bewerberinnen bzw. Bewerber vorzuschlagen. Bis zum Ablauf der hierf\u00fcr geltenden Frist am 11.04.2025 sind leider nur f\u00fcnf Wahlvorschl\u00e4ge eingegangen.<\/p>\n<p>Nachdem der Jugendrat aber aus mindestens sechs (und h\u00f6chstens neun) Mitgliedern bestehen muss, kann die f\u00fcr den 23.05.2025 urspr\u00fcnglich vorgesehene Neuwahl wegen der Unterschreitung der im Konzept f\u00fcr die Bildung des Jugendrates festgelegten Zahl nicht erfolgen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Konzept zur Schaffung eines Jugendrates<\/strong><\/p>\n<h6 style=\"text-align: center;\"><strong>(im August 2024 \u00fcberarbeitete und am 12.11.2024 gebilligte Textfassung<br \/>auf Grundlage des Beschlusses des Gemeinderates Oberau vom 28.07.2020)<br \/><\/strong><\/h6>\n<p>Bei der Gemeinde Oberau existiert ein Jugendrat nach folgenden Ma\u00dfgaben:<\/p>\n<ul>\n<li>Funktion des Jugendrats<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Jugendrat hat die Aufgabe, die Belange und Interessen der Oberauer Jugend gegen\u00fcber den Organen der Gemeinde Oberau zu artikulieren. Der Jugendrat soll der Oberauer Jugend einen Raum geben, um die Grundlagen unserer demokratischen Gesellschaftsordnung praktisch zu \u00fcben. Er unterst\u00fctzt die Organe der Gemeinde in allen Fragen, die die Jugend in Oberau betreffen. Des Weiteren kann der Jugendrat die im Ort bereits bestehende Jugendarbeit vernetzen.<\/p>\n<ul>\n<li>Zusammensetzung<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Jugendrat besteht aus sechs bis neun gew\u00e4hlten Mitgliedern einschlie\u00dflich eines dreik\u00f6pfigen Vorstands. Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schriftf\u00fchrer.<\/p>\n<p>Der Jugendrat wird in zweij\u00e4hrlichem Turnus gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Aktiv und passiv wahlberechtigt sind Gemeindeeinwohner, deren erster Wohnsitz in Oberau liegt und die zu Beginn des Jahres, in dem die Wahl stattfindet, wenigstens 13 und h\u00f6chstens 21 Jahre alt sind.<\/p>\n<ul>\n<li>Wahl<\/li>\n<\/ul>\n<p>Zur Durchf\u00fchrung der Wahl wird ein Wahlausschuss gebildet, der vom ersten B\u00fcrgermeister oder einem von ihm benannten Vertreter geleitet wird. Dem Wahlausschuss k\u00f6nnen Mitglieder der Gemeindeverwaltung angeh\u00f6ren. Ferner sollen dem Wahlausschuss wahlberechtigte Jugendliche angeh\u00f6ren.<\/p>\n<p>Die Gemeindeverwaltung ruft die Wahlberechtigten schriftlich, auf dem Internetauftritt der Gemeinde, im Gemeindeblatt und per Aushang auf, f\u00fcr die Wahl zum Jugendrat zu kandidieren.<\/p>\n<p>Wahlberechtigte k\u00f6nnen binnen vier Wochen ab Bekanntgabe in Schriftform (Minderj\u00e4hrige mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten) gegen\u00fcber der Gemeindeverwaltung erkl\u00e4ren, dass sie kandidieren.<\/p>\n<p>Binnen gleicher Frist k\u00f6nnen alle Oberauer B\u00fcrger Wahlberechtigte als Kandidaten in Schriftform gegen\u00fcber der Gemeindeverwaltung vorschlagen. In diesem Fall wird die Gemeindeverwaltung den vorgeschlagenen Kandidaten fragen, ob dieser sich zur Wahl stellt und diesen bejahendenfalls bitten, sein Einverst\u00e4ndnis sowie die Zustimmung seiner Erziehungsberechtigten in Schriftform beizubringen. Bei vollj\u00e4hrigen Kandidaten bedarf es keiner Zustimmung der Erziehungsberechtigten.<\/p>\n<p>Nach Ablauf der vierw\u00f6chigen Frist zur Anzeige der Kandidatur und zur Einreichung von Vorschl\u00e4gen sowie nach Kl\u00e4rung der Bereitschaft der vorgeschlagenen Kandidaten erstellt die Gemeindeverwaltung eine Einheitsliste, die alle Kandidaten enth\u00e4lt. Die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste wird durch Los festgelegt.<\/p>\n<p>Der erste B\u00fcrgermeister bestimmt nach Erstellung der Wahlliste einen Wahlort und einen Wahltermin, der nicht sp\u00e4ter als sechs Wochen nach Ablauf der Frist zur Nominierung der Kandidaten liegen soll und mit zweiw\u00f6chiger Frist \u00f6ffentlich bekannt gegeben werden muss.<\/p>\n<p>Die Wahl wird im Rahmen einer Wahlveranstaltung am Wahltag durchgef\u00fchrt. Wahltag soll ein Sonntag sein. Die Wahlveranstaltung soll in der Zeit von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr stattfinden. Zu der Wahlveranstaltung sind alle Oberauer B\u00fcrger, vor allem die wahlberechtigten Jugendlichen, eingeladen. Im Rahmen der Veranstaltung erh\u00e4lt jeder Kandidat die M\u00f6glichkeit, sich und seine Ziele vorzustellen. Anschlie\u00dfend erfolgt die Abstimmung in geheimer Wahl. Sofern die pers\u00f6nliche Abstimmung durch die Wahlberechtigten aus besonderen Gr\u00fcnden (z.\u00a0B. wegen Gesundheitsrisiken aufgrund pandemischem Infektionsgeschehen) nicht angezeigt scheint oder untersagt ist, kann der Gemeinderat die Durchf\u00fchrung der Wahl in Form einer Briefwahl anordnen. Die Vorstellung der Kandidaten erfolgt dann in anderer Form (z.\u00a0B. Pr\u00e4sentation der Bewerber im Oberauer Gemeindeblatt).<\/p>\n<p>Jeder Wahlberechtigte kann Stimmen in der Anzahl der zur Wahl stehenden Kandidaten vergeben. Er kann jedem Kandidaten maximal eine Stimme geben. Ein Wahlzettel ist ung\u00fcltig, wenn er keine oder zu viele Stimmen enth\u00e4lt.<\/p>\n<p>Die Kandidaten mit den meisten Stimmen (mindestens sechs, h\u00f6chstens neun Personen) sind in den Jugendrat gew\u00e4hlt mit der Ma\u00dfgabe, dass der jeweilige Bewerber mindestens 5\u00a0v.\u00a0H. der abgegebenen, g\u00fcltigen Stimmen auf sich vereinigen konnte.<\/p>\n<p>Im Fall von Stimmengleichheit entscheidet das Los.<\/p>\n<p>Die gew\u00e4hlten Mitglieder des Jugendrats w\u00e4hlen in der konstituierenden Sitzung einen ersten Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden und einen Schriftf\u00fchrer aus ihrer Mitte.<\/p>\n<p>Mit dem Wegzug aus der Gemeinde verliert ein amtierendes Mitglied des Jugendrats seinen Sitz. Der Kandidat mit der n\u00e4chsth\u00f6chsten Stimmenzahl nimmt seinen Platz als Nachr\u00fccker ein, wenn vorhanden.<\/p>\n<ul>\n<li>Rechtsstellung<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Jugendrat nimmt nicht am Rechtsverkehr teil. Seine Beschl\u00fcsse entfalten keine rechtliche Au\u00dfenwirkung. Die Umsetzung etwaiger Vorhaben erfolgt \u00fcber die Organe der Gemeinde (B\u00fcrgermeister und Gemeinderat).<\/p>\n<p>Die Mitglieder und der Vorstand sind ehrenamtlich t\u00e4tig.<\/p>\n<ul>\n<li>Einf\u00fchrungsworkshop<\/li>\n<\/ul>\n<p>Unmittelbar nach Amtseintritt soll ein Einf\u00fchrungsworkshop f\u00fcr die Mitglieder des Jugendrats stattfinden, in dem die Mitglieder des Jugendrats auf die Aus\u00fcbung ihres Amts vorbereitet werden.<\/p>\n<ul>\n<li>Sitzung und Beschlussfassung<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Jugendrat beschlie\u00dft in Sitzungen. Er gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung. Der erste Vorsitzende leitet die Sitzungen, im Falle seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende und im Falle dessen Verhinderung der Schriftf\u00fchrer. Sitzungen finden in der Regel \u00f6ffentlich statt, wenn keine wichtigen Gr\u00fcnde entgegenstehen.<\/p>\n<p>Der Jugendrat ist beschlussf\u00e4hig, wenn mehr als die H\u00e4lfte der Mitglieder anwesend sind.<\/p>\n<p>Die Sitzungen werden einschlie\u00dflich der Beschl\u00fcsse vom Schriftf\u00fchrer protokolliert. Die Gemeinde erh\u00e4lt Protokollabschrift.<\/p>\n<p>Die Gemeinde stellt einen geeigneten Sitzungsaal zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Der Jugendrat tagt wenigstens einmal pro Kalenderquartal.<\/p>\n<p>Der Jugendreferent dient dem Jugendrat als Mentor. Sofern aus Sicht der Gemeinde erforderlich, werden Mittel f\u00fcr einen externen Jugendarbeiter\/-in (z.B. Sozialp\u00e4dagoge\/Sozialp\u00e4dagogin) zur Verf\u00fcgung, der den Jugendrat bei seiner Arbeit unterst\u00fctzt.<\/p>\n<ul>\n<li>Verh\u00e4ltnis zwischen Jugendrat und Gemeinde<\/li>\n<\/ul>\n<p>Dem Jugendrat steht ein Budget von 500,-\u00a0\u20ac pro Jahr zur freien Verf\u00fcgung zu. Die Mittel sind beim ersten B\u00fcrgermeister oder einem von ihm Beauftragten abzurufen, die diese nur dann nicht freigeben, wenn zwingende Gr\u00fcnde entgegenstehen. Nicht abgerufene Mittel werden auf das Folgejahr \u00fcbertragen.<\/p>\n<p>Der Jugendrat kann Antr\u00e4ge in Schriftform an den ersten B\u00fcrgermeister oder den Jugendreferenten richten. Der Gemeinderat wird sich in der n\u00e4chsten oder der darauf folgenden ordentlichen Gemeinderatssitzung mit dem Antrag des Jugendrats befassen. In der entsprechenden Sitzung des Gemeinderats haben Vertreter des Jugendrats das Recht, zu ihrem Antrag geh\u00f6rt zu werden.<\/p>\n<p>Die Beschl\u00fcsse des Jugendrats sind f\u00fcr die Gemeinde nicht bindend. Die Gemeinde wird die in den Antr\u00e4gen des Jugendrats formulierten Anliegen w\u00fcrdigen und m\u00f6glichst verwirklichen, sofern keine triftigen Gr\u00fcnde dies verhindern. Im Falle einer Ablehnung des Antrags erh\u00e4lt der Jugendrat eine fundierte Begr\u00fcndung.<\/p>\n<p>Es soll gemeinsame Sitzungen des Jugendrats und des Gemeinderats in j\u00e4hrlichem Turnus oder auf Antrag des Jugendrats oder des Gemeinderats geben.<\/p>\n<p>Sollen Themen mit Relevanz f\u00fcr die Jugend in \u00f6ffentlicher Sitzung des Gemeinderats behandelt werden, so ist der Jugendrat mit der Versendung der Ladung an die Mitglieder des Gemeinderats \u00fcber die entsprechenden Tagesordnungspunkte zu informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Eine Anh\u00f6rung des Jugendrats soll insbesondere erfolgen, bei Beschlussfassungen des Gemeinderats betreffend<br \/>&#8211; Fragen der Jugendarbeit,<br \/>&#8211; Freizeit- und Sporteinrichtungen,<br \/>&#8211; Bildung und Ausbildung und<br \/>&#8211; den Natur- und Umweltschutz.<\/p>\n<p>Der Gemeinderat stellt j\u00e4hrlich Mittel in angemessenem Umfang in seinen Haushalt ein, die ausschlie\u00dflich dazu dienen sollen, die vom Jugendrat initiierten und vom Gemeinderat positiv beschiedenen Projekte m\u00f6glichst zeitnah umzusetzen. Bei den Haushaltsplanungen soll der Jugendrat insoweit beteiligt werden.<\/p>\n<ul>\n<li>Aufl\u00f6sungsrecht<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Gemeinderat kann den Jugendrat mit einfacher Mehrheit aufl\u00f6sen, wenn zwingende Gr\u00fcnde dies erfordern. Ein zwingender Grund liegt etwa vor, wenn der Jugendrat f\u00fcr extremistische politische Ziele missbraucht wird.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Absage der Jugendratswahl 2025 Anfang M\u00e4rz hatte die Gemeinde Oberau alle wahlberechtigten Jugendlichen im Ort aufgerufen, im Zuge der anstehenden Neuwahl entweder selbst zu kandidieren oder geeignete Bewerberinnen bzw. Bewerber vorzuschlagen. Bis zum Ablauf der hierf\u00fcr geltenden Frist am 11.04.2025 sind leider nur f\u00fcnf Wahlvorschl\u00e4ge eingegangen. Nachdem der Jugendrat aber aus mindestens sechs (und h\u00f6chstens [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"parent":15,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"jetpack_post_was_ever_published":false,"footnotes":""},"jetpack_shortlink":"https:\/\/wp.me\/P58YFn-Bo","jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2318"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2318"}],"version-history":[{"count":35,"href":"https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2318\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3586,"href":"https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2318\/revisions\/3586"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/15"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2318"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}