{"id":4078,"date":"2026-06-03T08:04:07","date_gmt":"2026-06-03T06:04:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/?page_id=4078"},"modified":"2026-06-03T08:07:15","modified_gmt":"2026-06-03T06:07:15","slug":"beschluesse-der-letzten-gemeinderatssitzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/?page_id=4078","title":{"rendered":"Beschl\u00fcsse der letzten Gemeinderatssitzung"},"content":{"rendered":"\n\n\n<p style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00d6ffentlicher Teil der Ratssitzung vom<\/strong><br \/><strong> 19.05.2026:<\/strong><\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>Bestellung einer Referentin oder eines Referenten aus der Mitte des Gemeinderates f\u00fcr \u00f6rtliche Belange des Tourismus und der Wirtschaft<\/strong><\/p>\n<p>Der Gemeinderat fasste ohne Gegenstimme Beschluss, das Gremiumsmitglied Robert Leipold mit der vorgenannten Referentent\u00e4tigkeit zu betrauen.<\/p>\n<p><br \/><strong>Beratung \u00fcber die Einf\u00fchrung einer Leitlinie zur Beachtung von Grunds\u00e4tzen bei der Aus\u00fcbung des kommunalen Ehrenamts als Gemeinderatsmitglied (Verhaltenskodex)<\/strong><\/p>\n<p>In der Ratssitzung vom 05.05.2026 war diese Thematik von Mitgliedern der CSU-Fraktion zur Diskussion gestellt worden. Um den Fraktionen Gelegenheit zur internen Beratung zu geben, hatte man sich darauf verst\u00e4ndigt, die Angelegenheit erst in dieser Sitzung zu behandeln.<\/p>\n<p>Ein Ratsmitglied der genannten Fraktion erl\u00e4uterte die Intention f\u00fcr diesen Vorschlag: Mit einem Verhaltenskodex w\u00fcrden Vertrauen und Transparenz gest\u00e4rkt (Orientierung f\u00fcr Mandatstr\u00e4ger). Ein derartiger Kodex sei letztlich als Signal an die Bev\u00f6lkerung zu verstehen, dass Integrit\u00e4t gelebt werde.<\/p>\n<p>Die SPD-Fraktion begr\u00fc\u00dfte den Vorsto\u00df, der eine gute Grundlage darstelle. Es sollte zun\u00e4chst aber nur ein Grundsatzbeschluss hinsichtlich der Umsetzung ergehen, wobei die Einzelheiten zur inhaltlichen Ausgestaltung der Leitlinie noch zu diskutieren seien.<\/p>\n<p>Die Fraktion FREIE OBERAU nahm dahingehend Stellung, dass keine Notwendigkeit f\u00fcr derartige Regelungen gesehen werde, da keine konkreten Vorf\u00e4lle existierten, die ein derartiges Vorgehen angezeigt scheinen lassen w\u00fcrden. Au\u00dferdem w\u00fcrden durch die Formulierungen des Kodexes ein Klima der Unklarheit und politisch nutzbare Spielr\u00e4ume geschaffen. Im \u00dcbrigen seien die f\u00fcr die Ratsmitglieder relevanten Pflichten gesetzlich klar geregelt.<\/p>\n<p>Bei der Abstimmung \u00fcber die Frage, ob sich der Gemeinderat eine Leitlinie zur freiwilligen Selbstverpflichtung seiner Mitglieder geben wolle, fand sich hierf\u00fcr keine Mehrheit.<\/p>\n<p><br \/><strong>Neuerlass der Satzung zur Regelung von Fragen des \u00f6rtlichen Gemeindeverfassungsrechts<\/strong><\/p>\n<p>Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die entsprechende Satzung zu erlassen. Der Satzungstext kann in diesem Internetauftritt unter dem Men\u00fcpunkt &#8222;Rathaus&#8220;, Untermen\u00fc &#8222;Ortsrecht&#8220;, zur Einsichtnahme aufgerufen werden.<\/p>\n<p><br \/><strong>\u00c4nderung der Satzung f\u00fcr die Mittagsverpflegung und Ferienbetreuung an der Grund- und Mittelschule Oberau<\/strong><\/p>\n<p>Die vom Gemeinderat einstimmig beschlossene Satzung kann in diesem Internetauftritt unter dem Men\u00fcpunkt &#8222;Rathaus&#8220;, Untermen\u00fc &#8222;Ortsrecht&#8220;, zur Einsichtnahme aufgerufen werden.<\/p>\n<p><br \/><strong>Anpassung der Kindergartengeb\u00fchren und weitere \u00c4nderungen der Benutzungs- und Geb\u00fchrensatzung<\/strong><\/p>\n<p>Die vom Gemeinderat einstimmig beschlossene Satzung kann in diesem Internetauftritt unter dem Men\u00fcpunkt &#8222;Rathaus&#8220;, Untermen\u00fc &#8222;Ortsrecht&#8220;, zur Einsichtnahme aufgerufen werden.<\/p>\n<p><br \/><strong>Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Wohngeb\u00e4udes &#8218;M\u00fcnchner Stra\u00dfe 26&#8216; um einen Windfang<\/strong><\/p>\n<p>Der Gemeinderat fasste ohne Gegenstimme Beschluss, das Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben zu erteilen. In diesem Zusammenhang bestand unter Bezugnahme auf \u00a7 7 Abs. 2 der \u00f6rtlichen Gestaltungssatzung Einverst\u00e4ndnis mit der Ausf\u00fchrung der Dachhaut in Metall (flache Dachneigung aufgrund der baulichen Gegebenheiten).<\/p>\n<p><br \/><strong>Bauantrag zum Umbau des Wohngeb\u00e4udes &#8218;Werdenfelser Stra\u00dfe 4a&#8216; zur Aufteilung in zwei Wohneinheiten und Nutzung einer Einheit als Ferienwohnung<\/strong><\/p>\n<p>Nach dem Sachvortrag des Vorsitzenden und kurzer Er\u00f6rterung erteilte der Gemeinderat einstimmig das Einvernehmen in dieser Angelegenheit.<\/p>\n<p><br \/><strong>Bauvorbescheidantrag zur Teilung und Bebauung der an der Ludwig-Thoma-Stra\u00dfe und am Sonnenweg gelegenen Grundst\u00fccke Fl.-Nrn. 248\/306 und 248\/327<\/strong><\/p>\n<p>Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen zum gegenst\u00e4ndlichen Antrag. Zu den einzelnen Fragen des Vorbescheidantrages wurde dabei wie folgt Stellung genommen:<\/p>\n<ul>\n<li>Die beabsichtigte Grundst\u00fccksteilung begegnet keinen Bedenken, sofern die im Bebauungsplan f\u00fcr Einfamilienh\u00e4user festgesetzte Mindestgr\u00f6\u00dfe von 400 m\u00b2 nicht unterschritten wird (vorliegend gegeben).<\/li>\n<li>Bez\u00fcglich der \u00dcberschreitung der laut Bebauungsplan maximal zul\u00e4ssigen Grundfl\u00e4chenzahl (GRZ) von 0,2 durch die geplanten Erker wird der Erteilung einer Befreiung von der entsprechenden Festsetzung des Bebauungsplans zugestimmt.<\/li>\n<li>Gleiches gilt f\u00fcr die \u00dcberschreitung der Baugrenze durch einen der Erker.<\/li>\n<li>Die mit maximal 6,20 m angegebene Wandh\u00f6he im Bereich der Nutzungsschablone 2 des Bebauungsplans ist einzuhalten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Nachdem die geplanten Terrassen dem Anschein nach nicht bei der vom Antragsteller ermittelten GRZ ber\u00fccksichtigt wurden, besteht mit einer hierdurch bedingten \u00dcberschreitung der Ma\u00dfzahl von h\u00f6chstens 20% Einverst\u00e4ndnis.<\/p>\n<p><br \/><strong>Bauvorbescheidantrag zur Teilung und Bebauung des an der Ludwig-Thoma-Stra\u00dfe gelegenen Grundst\u00fccks Fl.-Nr. 248\/3<\/strong><\/p>\n<p>Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen zum gegenst\u00e4ndlichen Antrag. Zu den einzelnen Fragen des Vorbescheidantrages wurde dabei wie folgt Stellung genommen:<\/p>\n<ul>\n<li>Die beabsichtigte Grundst\u00fccksteilung begegnet keinen Bedenken, sofern die im Bebauungsplan (Urfassung) f\u00fcr Doppelhaush\u00e4lften festgesetzte Mindestgr\u00f6\u00dfe von 350 m\u00b2 nicht unterschritten wird.<\/li>\n<li>Die Lage der Garagen begegnet keinen Bedenken. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die erforderliche Anzahl von Stellpl\u00e4tzen gem\u00e4\u00df der \u00f6rtlichen Gestaltungssatzung nachzuweisen ist (bei Wohnfl\u00e4che &gt; 75 m\u00b2: zwei Stellpl\u00e4tze je Haus).<\/li>\n<li>Mit der H\u00f6henentwicklung der Geb\u00e4ude, insbesondere mit der gew\u00e4hlten Kniestockh\u00f6he, besteht Einverst\u00e4ndnis.<\/li>\n<li>Unbeschadet der Einvernehmenserteilung wird zur abgefragten M\u00f6glichkeit hinsichtlich des Ausspruchs einer Abweichung von der Gestaltungssatzung (zur Errichtung von Dachgauben bei einer Dachneigung von 25 Grad) keine Zustimmung erteilt, da dies die Schaffung eines Bezugsfalles f\u00fcr den gesamten Ort zur Folge h\u00e4tte. Die Gemeinde m\u00f6chte an der ge\u00fcbten Praxis festhalten, die Errichtung von Gauben bei Neigungen des Hauptdaches von weniger als 26 Grad wegen der dann sich einstellenden negativen gestalterischen Wirkungen zu unterbinden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Nachdem die geplanten Terrassen dem Anschein nach nicht bei der vom Antragsteller ermittelten GRZ ber\u00fccksichtigt wurden, besteht mit einer hierdurch bedingten \u00dcberschreitung der Ma\u00dfzahl von h\u00f6chstens 20% Einverst\u00e4ndnis.<\/p>\n<p><br \/><strong>Stra\u00dfenverkehr;<\/strong><br \/><strong>Beschwerde von Bewohnern der Anwesen Loisachauenstra\u00dfe 6, 8, 10 und 14 aufgrund der Parksituation<\/strong><\/p>\n<p>Gegenstand der Beschwerde ist, dass seit der Fertigstellung des gemeindlichen Mietwohngeb\u00e4udes &#8218;Loisachauenstra\u00dfe 3 bis 3b&#8216; und der Betriebsaufnahme des Fitnessstudios im Objekt Haus-Nr. 1 noch weniger Parkpl\u00e4tze f\u00fcr Anwohner in diesem Stra\u00dfenbereich zur Verf\u00fcgung stehen w\u00fcrden. Au\u00dferdem wird eine Zunahme regelwidrigen Parkens (auf dem Gehweg und vor Zufahrten) beklagt.<\/p>\n<p>Der Vorsitzende informierte dar\u00fcber, dass sich der Eigent\u00fcmer des Objektes &#8218;Loisachauenstra\u00dfe 1&#8216; auf Anfrage bereit erkl\u00e4rt habe, vier zus\u00e4tzliche Stellpl\u00e4tze zu schaffen. Diese seien mittlerweile auch hergestellt worden. Im Haupt- und Bauausschuss hatte man im Zuge der Vorberatung die Ausweisung von Bewohnerparkfl\u00e4chen abschl\u00e4gig beurteilt. Die Intensivierung der kommunalen Verkehrs\u00fcberwachung war jedoch bef\u00fcrwortet worden, um Parkverst\u00f6\u00dfe vermehrt ahnden zu k\u00f6nnen; sofern aber Kunden des Fitnessstudios ihre Fahrzeuge vorschriftsm\u00e4\u00dfig abstellen, bestehe f\u00fcr die Gemeinde keine Handhabe.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich war man sich im Ratsgremium dar\u00fcber einig, dass \u00fcber die bereits getroffene Ma\u00dfnahme (Herstellung zus\u00e4tzlicher Stellpl\u00e4tze) und die Verst\u00e4rkung der Kontrollen hinaus keine weiteren Schritte seitens der Gemeinde unternommen werden sollen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>. \u00d6ffentlicher Teil der Ratssitzung vom 19.05.2026: \u00a0 Bestellung einer Referentin oder eines Referenten aus der Mitte des Gemeinderates f\u00fcr \u00f6rtliche Belange des Tourismus und der Wirtschaft Der Gemeinderat fasste ohne Gegenstimme Beschluss, das Gremiumsmitglied Robert Leipold mit der vorgenannten Referentent\u00e4tigkeit zu betrauen. 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