{"id":638,"date":"2016-01-12T11:47:27","date_gmt":"2016-01-12T09:47:27","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/?page_id=638"},"modified":"2025-08-18T09:21:59","modified_gmt":"2025-08-18T07:21:59","slug":"grundwasserfoerderung-stadt-muenchen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/?page_id=638","title":{"rendered":"B23-Ortsumfahrung"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p>Das Bundesministerium f\u00fcr Digitales und Verkehr hatte am 26.10.2022 im Rahmen eines Projektabstimmungsgespr\u00e4ches mit weiteren Beh\u00f6rden eine bevorzugte Variante aus den Alternativen f\u00fcr die Trassenf\u00fchrung der Stra\u00dfe bestimmt (n\u00e4here Erl\u00e4uterungen dazu im Folgenden). Die Gemeinde Oberau war dazu seitens des Staatlichen Bauamtes Weilheim zur Abgabe einer \u00c4u\u00dferung aufgefordert worden. Nachdem sich die drei Gemeinderatsfraktionen intern abgestimmt hatten befasste sich das Ratsgremium am 23.05.2023 mit der Thematik. Die dabei einstimmig im Gemeinderat Oberau beschlossene Stellungnahme finden Sie nachstehend:<\/p>\n<p><em>&#8222;Am 30.01.2020 war der aktuelle Planungsstand f\u00fcr eine Verlegung der B23 im Gemeindegebiet Oberau seitens des Staatlichen Bauamts Weilheim im Rahmen einer \u00f6ffentlichen Veranstaltung vorgestellt worden. In seiner Pr\u00e4sentation favorisierte das Staatliche Bauamt von den vorgestellten Optionen die <span style=\"text-decoration: underline;\">Trasse 1C<\/span>. Es handelt sich hierbei um eine Hangtrasse mit Talbr\u00fccke, die am Kreisverkehr nahe des neuen B2-Nordportals beginnen und bergauf entlang des M\u00fchlbergs bis zur unteren Kehre der bestehenden B23 f\u00fchren soll.<\/em><\/p>\n<div id=\"attachment_3007\" style=\"width: 887px\" class=\"wp-caption alignnone\"><a href=\"https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/wp-content\/uploads\/B23-Trassenvarianten_.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-3007\" class=\" wp-image-3007\" src=\"https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/wp-content\/uploads\/B23-Trassenvarianten_-300x128.png\" alt=\"\" width=\"877\" height=\"374\" srcset=\"https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/wp-content\/uploads\/B23-Trassenvarianten_-300x128.png 300w, https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/wp-content\/uploads\/B23-Trassenvarianten_-768x329.png 768w\" sizes=\"(max-width: 877px) 100vw, 877px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-3007\" class=\"wp-caption-text\"><sup>Trassenvarianten (Quelle: Staatl. Bauamt Weilheim)<\/sup><\/p><\/div>\n<div id=\"attachment_3013\" style=\"width: 883px\" class=\"wp-caption alignnone\"><a href=\"https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/wp-content\/uploads\/B23-Ortsumfahrung_2.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-3013\" class=\" wp-image-3013\" src=\"https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/wp-content\/uploads\/B23-Ortsumfahrung_2-300x118.png\" alt=\"\" width=\"873\" height=\"343\" srcset=\"https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/wp-content\/uploads\/B23-Ortsumfahrung_2-300x118.png 300w, https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/wp-content\/uploads\/B23-Ortsumfahrung_2-1024x403.png 1024w, https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/wp-content\/uploads\/B23-Ortsumfahrung_2-768x302.png 768w, https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/wp-content\/uploads\/B23-Ortsumfahrung_2-1536x605.png 1536w, https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/wp-content\/uploads\/B23-Ortsumfahrung_2.png 1819w\" sizes=\"(max-width: 873px) 100vw, 873px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-3013\" class=\"wp-caption-text\"><sup>Vorzugsvariante des Bundes mit Talbr\u00fccke (Quelle: Staatl. Bauamt Weilheim)<\/sup><\/p><\/div>\n<p><em>In der Folge beauftragte die Gemeinde Oberau das Ingenieurb\u00fcro GeoConsult GmbH mit Sitz in Puch (\u00d6sterreich) mit der Erstellung eines Gutachtens. Durch die ingenieurfachliche Stellungnahme sollte der Gemeinderat eine fundiertere Entscheidungsgrundlage erhalten. Im Raum stand eine Entscheidung erheblicher Tragweite, die nicht ohne gr\u00fcndliche Beleuchtung und Einbeziehung weiterer Optionen getroffen werden sollte. Es war daher wichtig und richtig, sich auch mit Alternativen zu der vom Staatlichen Bauamt Weilheim vorgeschlagenen Variante auseinanderzusetzen. Die von GeoConsult erarbeiteten Ergebnisse wurden der Oberauer B\u00fcrgerschaft in einer Informationsveranstaltung am 15.10.2021 vorgestellt.<\/em><\/p>\n<p><em>Ausgehend von den Ergebnissen des Gutachtens sprach sich der gesamte Gemeinderat in der \u00f6ffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.11.2021 f\u00fcr die Realisierung der Trassenvariante 1A-neu aus, die eine von den Ingenieuren der GeoConsult optimierte Variante der Tasse 1A des Staatlichen Bauamts darstellt. Es handelt sich um eine Trasse entlang des M\u00fchlbergs, die einen Verzicht auf die vom Staatlichen Bauamt angedachte Br\u00fccke beim \u00f6rtlichen Trachtenheim erm\u00f6glicht und stattdessen n\u00f6rdlich der Bebauung am Gipsbruch einen Tunnel vorsieht. Mit Schreiben vom 03.01.2022 \u00fcbersandte die Gemeinde Oberau daraufhin eine vom 1. B\u00fcrgermeister und allen Gemeinder\u00e4ten unterzeichnete Erkl\u00e4rung vom Dezember 2021, in der sie um Umsetzung der vorgenannten Variante 1A-neu bat. Wesentliche Bewegr\u00fcnde waren die zeitnahe und vollst\u00e4ndige Entlastung der Oberauer Bev\u00f6lkerung vom Durchgangsverkehr und hierdurch die Erm\u00f6glichung einer langfristig positiven Ortsentwicklung.<\/em><\/p>\n<p><em>In Form des Schreibens vom 16.11.2022 erhielt die Gemeinde Oberau Antwort auf ihre Erkl\u00e4rung, in der das Staatliche Bauamt Weilheim die Entscheidung des Bundesministeriums f\u00fcr Digitales und Verkehr (BMDV) und des Fernstra\u00dfen-Bundesamts (FBA) mitteilte: Das BMDV m\u00f6chte die von der Gemeinde Oberau pr\u00e4ferierte Trasse 1A-neu nicht realisieren. Das Ministerium h\u00e4lt stattdessen an der urspr\u00fcnglich vorgeschlagenen Trasse 1C fest \u2013 dies im Wesentlichen aus Kostengr\u00fcnden. Der rechtlich erforderliche L\u00e4rmschutz lie\u00dfe sich bei Bedarf auch durch L\u00e4rmschutzw\u00e4nde realisieren. Das FBA teilte die Ansicht des BMDV.<\/em><\/p>\n<p><em>Vor diesem Hintergrund bat das Staatliche Bauamt Weilheim um eine Stellungnahme mit dem Hinweis, dass eine weitere Planung nicht sinnvoll sei, sollte die Gemeinde Oberau &#8222;eine L\u00f6sung ohne Tunnel strikt ablehnen&#8220;. Es ist also neuerlich eine Stellungnahme der Gemeinde gefordert.<\/em><\/p>\n<p><em>Wie eingangs erw\u00e4hnt, muss die langfristige vollst\u00e4ndige Entlastung der Oberauer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger vom Durchgangsverkehr das Ziel der Gemeinde sein. Das unerm\u00fcdliche Wirken der ma\u00dfgeblichen Akteure in den vergangenen Jahrzehnten \u2013 insbesondere der B\u00fcrgerinitiative &#8222;Verkehrsentlastung Oberau (VEO)&#8220; \u2013 hat bisher nur zu einem Teilerfolg gef\u00fchrt. Es w\u00e4re schlicht unbillig, wenn die Oberauer Anwohnerinnen und Anwohner der B23, die sich ja genauso an den Aktionen der VEO beteiligt haben, nun das Nachsehen h\u00e4tten, weil sich f\u00fcr sie nichts verbessert.<\/em><\/p>\n<p><em>Die Zusammenf\u00fchrung der Ortsteile, die noch immer von der ehemaligen B2 und der B23 zertrennt sind, wird erst sinnvoll m\u00f6glich sein, wenn auch die B23 vollst\u00e4ndig au\u00dferhalb des bebauten Ortgebiets verl\u00e4uft. Erst dann wird die Gemeinde die M\u00f6glichkeit haben, die Bereiche entlang der B2 und der B23 weiterzuentwickeln.<\/em><\/p>\n<p><em>Auf die L\u00e4rmbel\u00e4stigung, der eine so gro\u00dfe Zahl unserer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger ausgesetzt ist, wurde in den vergangenen Jahren bereits vielfach eingegangen. Wir sind davon \u00fcberzeugt, dass die L\u00e4rmbelastung sp\u00fcrbar abnehmen wird, wenn der Durchgangsverkehr nicht mehr durch den Ort f\u00fchrt. Weniger Durchgangsverkehr wird auch zu mehr Verkehrssicherheit f\u00fchren. Das ist aus gemeindlicher Sicht ein wesentlicher Aspekt, der nicht vergessen werden darf.<\/em><\/p>\n<p><em>Vergessen werden darf auch nicht, dass die Gemeinde Oberau nicht der \u201eBauherr\u201c in dieser Sache ist. Die Stra\u00dfe wird nicht aus Gemeindemitteln finanziert. Das w\u00e4re auch nicht m\u00f6glich. Wir haben hier vielmehr die Situation, dass der Bund als Ma\u00dfnahmetr\u00e4ger die gemeindliche Haltung abfragt. Diese wurde ihm letztlich auch mitgeteilt in Form der Erkl\u00e4rung vom Dezember 2021, in der darum gebeten wurde, eine Variante mit Tunnel in Erw\u00e4gung zu ziehen. Leider m\u00f6chten die Bundesbeh\u00f6rden dieser Bitte aber nicht entsprechen.<\/em><\/p>\n<p><em>Vor diesem Hintergrund stellt sich also nur noch die Frage, ob die von den Bundesbeh\u00f6rden favorisierte Trasse 1C f\u00fcr die Gemeinde inakzeptabel ist.<\/em><\/p>\n<p><em>Die Angelegenheit wurde in den Gemeinderatsfraktionen intensiv diskutiert und die vorgenannten Aspekte wurden gegeneinander abgewogen mit dem Ergebnis, dass auch die Variante 1C mit Blick auf den ganz weit \u00fcberwiegenden Teil der Oberauer B\u00fcrgerschaft zu einer deutlichen Verbesserung f\u00fchren w\u00fcrde. In der Realisierung einer B23 neu sehen wir daher eine Chance, die nicht leichtfertig ungenutzt gelassen werden sollte.<\/em><\/p>\n<p><em><strong>Daher spricht sich der Gemeinderat Oberau einstimmig daf\u00fcr aus, die Planungen des Staatlichen Bauamtes Weilheim nicht zu verz\u00f6gern und diesem mitzuteilen, dass die Gemeinde Oberau eine Planung ohne Tunnel <u>nicht<\/u> strikt ablehnt.<\/strong><\/em><\/p>\n<p><em>Im Laufe der weiteren Planungen ersuchen wir die mit der Planung befassten Beh\u00f6rden aber, unbedingt folgende Punkte bestm\u00f6glich umzusetzen:<\/em><\/p>\n<p><em>Wesentliches Argument f\u00fcr Verlegung der B23 aus dem bebauten Ortsgebiet ist die L\u00e4rmbelastung, die unsere B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, die entlang der Stra\u00dfe wohnen, ertragen m\u00fcssen. Es w\u00e4re daher \u00e4u\u00dferst kontraproduktiv, wenn die B23 neu zu einer zus\u00e4tzlichen Immissionsbelastung oder auch nur zu einer blo\u00dfen Verlagerung des Problems f\u00fchren w\u00fcrde. Wir fordern daher, dass die B23 neu mit bestm\u00f6glichen L\u00e4rmschutzma\u00dfnahmen versehen wird, insbesondere entlang etwaiger potentiell kritischer Streckenabschnitte \u2013 z.B. in den Bereichen, in denen die Trasse der Wohnbebauung nahe kommt und in der N\u00e4he des gemeindlichen Schwimmbades.<\/em><\/p>\n<p><em>Die Wanderwege zu den sog. &#8222;Sieben B\u00e4nken&#8220; und zu den Aussichtspunkten &#8222;Gr\u00fcner Fleck&#8220; sowie &#8222;Loisachblick&#8220; m\u00fcssen auch nach Fertigstellung der Umgehungsstra\u00dfe weiterhin ohne gro\u00dfe Umwege erreichbar bleiben. Die vorgenannten Bereiche stellen gerade f\u00fcr die Oberauer Familien mit Kindern eine Art &#8222;Naherholungsgebiet&#8220; dar, das zug\u00e4nglich bleiben muss. Gleiches gilt f\u00fcr die land- und forstwirtschaftlichen Wege.&#8220;<\/em><\/p>\n<p>Aktueller Stand ist, dass das Staatliche Bauamt Weilheim mit den Arbeiten f\u00fcr eine detaillierte Planung beginnen wird. Diese Detailplanung ist Voraussetzung f\u00fcr den Eintritt in das Genehmigungsverfahren, das sog. Planfeststellungsverfahren. Allerdings m\u00fcssen nach Auskunft des Staatlichen Bauamtes vorab noch die naturschutzrechtlichen Belange untersucht und eine Baugrunderkundung durchgef\u00fchrt werden. Es erfolgt deshalb im Jahr 2024 eine \u00f6kologische Kartierung, die mindestens ein Jahr lang dauern wird. Parallel dazu werden Informationen zum Baugrund, vor allem im Bereich des zu \u00fcberbauenden Tunnels, gesammelt. Erst wenn diese Erkenntnisse vorliegen, wird in Weilheim mit der besagten Detailplanung begonnen. Das wird dann sch\u00e4tzungsweise nicht vor dem Fr\u00fchjahr 2025 sein.<\/p>\n<p>Ein Blick in die weitere Zukunft ist schwierig: Seitens des Staatlichen Bauamtes Weilheim gibt es keine Einsch\u00e4tzung zur Frage, wie die weiteren Schritte zeitlich erfolgen. Wann also das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden kann, l\u00e4sst sich momentan nicht absehen. Tatsache ist, dass das Projekt aktuell mit Baukosten von 15 Mio. Euro veranschlagt wird und dass es im derzeitigen Bundesverkehrswegeplan im &#8222;vordringlichen Bedarf&#8220; aufgef\u00fchrt ist. Und angesichts des guten Kosten-\/Nutzenverh\u00e4ltnisses ist die Verwirklichung mit hoher Sicherheit zu erwarten.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<hr \/>\n<p>R\u00fcckblick:<\/p>\n<p>Am 15.10.2021 fand eine \u00f6ffentliche Informationsveranstaltung statt, in deren Rahmen das von der Gemeinde Oberau beauftragte Ingenieurb\u00fcro seine vertiefende Untersuchung zu den in der Diskussion stehenden Stra\u00dfentrassen vorstellte. Au\u00dferdem hatte das Unternehmen Trassenalternativen neu entwickelt. Es handelt sich hierbei um Streckenf\u00fchrungen, die bisher noch nicht angedacht worden waren.<\/p>\n<p>Der Gemeinderat hat sich am 30.11.2021 mit den Ergebnissen der Untersuchungen befasst. Dabei haben sich alle drei im Gremium vertretenen Fraktionen einhellig f\u00fcr eine Streckenf\u00fchrung am M\u00fchlberg (abgehend von der bestehenden Kehre im unteren Bereich des Ettaler Berges und weiterf\u00fchrend bis zum neu entstehenden Kreisverkehr im Norden des Ortes) ausgesprochen. Man war sich bewusst, dass der Bau einen Eingriff in bisher nicht ber\u00fchrte Landschaftsbereiche mit sich bringt. Daher entschied man sich f\u00fcr eine optimierte L\u00f6sung der Variante 1A-neu (siehe nachstehendes Bild), die einen Verzicht auf die vom Staatlichen Bauamt angedachte Br\u00fccke beim Trachtenheim erm\u00f6glicht und stattdessen n\u00f6rdlich der Bebauung am Gipsbruch einen Tunnel vorsieht. Die Optimierung erm\u00f6glicht au\u00dferdem einen noch etwas gr\u00f6\u00dferen Abstand der Stra\u00dfe zur Wohnbebauung. Auch sind Schallschutzma\u00dfnahmen entlang der Strecke m\u00f6glich. Hier die wesentlichen Eckdaten der bef\u00fcrworteten Trassenvariante:<\/p>\n<ul>\n<li>Gesamtl\u00e4nge: ca. 1.050 Meter<\/li>\n<li>Tunnell\u00e4nge: ca. 200 Meter<\/li>\n<li>Abstand zum Freibad Oberau: ca. 75 bis 80 Meter<\/li>\n<li>Abstand zur Wohnbebauung am Gipsbruch: ca. 90 bis 95 Meter<\/li>\n<\/ul>\n<p><a href=\"https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/wp-content\/uploads\/B23-Ortsumfahrung_Gemeindetrasse.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone  wp-image-3017\" src=\"https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/wp-content\/uploads\/B23-Ortsumfahrung_Gemeindetrasse-300x161.png\" alt=\"\" width=\"840\" height=\"451\" srcset=\"https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/wp-content\/uploads\/B23-Ortsumfahrung_Gemeindetrasse-300x161.png 300w, https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/wp-content\/uploads\/B23-Ortsumfahrung_Gemeindetrasse-1024x548.png 1024w, https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/wp-content\/uploads\/B23-Ortsumfahrung_Gemeindetrasse-768x411.png 768w\" sizes=\"(max-width: 840px) 100vw, 840px\" \/><\/a><\/p>\n<p><sup>Favorisierte Variante der Gemeinde Oberau: optimierte Trasse mit Tunnel (Quelle: GEOCONSULT ZT GmbH, A-Puch)<\/sup><\/p>\n<p>Unter Abw\u00e4gung aller Gesichtspunkte \u2013 auch im Hinblick auf die technische und finanzielle Realisierbarkeit \u2013 war man einstimmig der Meinung, eine insgesamt vertr\u00e4gliche und zukunftsweisende Entscheidung zur weiteren Verkehrsentlastung des Ortes getroffen zu haben.<\/p>\n<p>Die Fraktionen haben dazu im Dezember 2021 noch eine <strong>gemeinsame und von allen Ratsmitgliedern unterzeichnete Erkl\u00e4rung<\/strong> verfasst, um geschlossen bei den vorgeordneten Beh\u00f6rden auftreten und eine baldm\u00f6gliche Umsetzung der Ma\u00dfnahme ansto\u00dfen zu k\u00f6nnen. Dieses Positionspapier haben wir Ihnen <a href=\"https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/wp-content\/uploads\/B23_Stellungnahme-GR_20211221.pdf\">hier<\/a> zur Information bereitgestellt.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><br \/>\nBereits im Februar 2016 hatten s\u00e4mtliche Mitglieder des Gemeinderates Oberau zur geplanten Verlegung der Bundesstra\u00dfe 23 Stellung genommen. Das Dokument k\u00f6nnen Sie <a href=\"https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/wp-content\/uploads\/B23-B\u00fcrgerbrief-1.pdf\" rel=\"\">hier<\/a>\u00a0zur Einsichtnahme aufrufen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>. Das Bundesministerium f\u00fcr Digitales und Verkehr hatte am 26.10.2022 im Rahmen eines Projektabstimmungsgespr\u00e4ches mit weiteren Beh\u00f6rden eine bevorzugte Variante aus den Alternativen f\u00fcr die Trassenf\u00fchrung der Stra\u00dfe bestimmt (n\u00e4here Erl\u00e4uterungen dazu im Folgenden). Die Gemeinde Oberau war dazu seitens des Staatlichen Bauamtes Weilheim zur Abgabe einer \u00c4u\u00dferung aufgefordert worden. Nachdem sich die drei Gemeinderatsfraktionen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"parent":76,"menu_order":2,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"jetpack_post_was_ever_published":false,"footnotes":""},"jetpack_shortlink":"https:\/\/wp.me\/P58YFn-ai","jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/638"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=638"}],"version-history":[{"count":35,"href":"https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/638\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3202,"href":"https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/638\/revisions\/3202"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/76"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.gemeinde-oberau.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=638"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}