Beschlüsse aus dem Gemeinderat

Öffentlicher Teil der Ratssitzung vom 07.07.2026

Veröffentlicht: 07.07.2026
Antrag auf Erteilung einer isolierten Abweichung von der gemeindlichen Gestaltungssatzung zur Errichtung einer Lärmschutzwand an der Bundesstraße auf dem Grundstück "Werdenfelser Straße 5 und 5a"

Das keiner Genehmigungspflicht gemäß der Bayerischen Bauordnung unterfallende Vorhaben widerspricht der Gestaltungssatzung aufgrund seiner geplanten Höhe von über 1,10 m und der Art der Ausführung (geschlossene Holzwand). Allerdings sieht § 13 Abs. 2 Satz 2 der Satzung einen Ausnahmetatbestand für Schallschutzeinrichtungen an Bundesstraßen vor.

Der Haupt- und Bauausschuss hatte die Erteilung der begehrten Abweichung nur unter der Bedingung befürwortet, dass die Lärmschutzwand nach Fertigstellung der Ortsumfahrung (Verlegung der Bundesstraße 23) und erfolgter Abstufung der Münchner Straße zur Gemeindestraße vollständig rückgebaut wird.

Entsprechend dieser Empfehlung erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zum begehrten Ausspruch der Abweichung von den dem Vorhaben entgegenstehenden Satzungsbestimmungen.

 

Straßenverkehr: Anordnung eines Nachtparkverbotes für den öffentlichen Parkplatz am Rabenkopflift

Das Areal wird in letzter Zeit vermehrt von Wohnmobilen aufgesucht und zum Übernachten im Fahrzeug genutzt. Die dort nächtigenden Personen verrichten dabei ihre Notdurft oftmals in den angrenzenden Grünflächen bzw. am Waldrand und lassen Abfälle zurück.

Der Bauausschuss hatte sich für ein Parkverbot in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr ausgesprochen, um den geschilderten Missständen zu begegnen.

Im Zuge der Diskussion wurde unter anderem angesprochen, dass mit den auf dem Skiliftparkplatz abgestellten Nutzfahrzeugen dann wohl auf andere Flächen ausgewichen wird. Obwohl dies eher ein unerwünschter Effekt ist, fasste der Gemeinderat schließlich ohne Gegenstimme Beschluss, das Parken im o.g. Zeitraum straßenverkehrsrechtlich zu untersagen.


Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion betreffend Initiierung der kommunalen Wärmeplanung

Mit Schreiben vom 29.06.2026 war die Erstellung und Aufnahme der kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Oberau nebst den dafür notwendigen Schritten (Auftragserteilung, Haushaltsmittelbereitstellung und Fördermittelanfrage) beantragt worden.

Nach Erörterung von weiteren Aspekten der Thematik und in Kenntnis des Umstandes, dass seitens der Gemeinde formal bereits mit der Umsetzung begonnen worden war, befürwortete der Gemeinderat einstimmig die Intention des gegenständlichen Antrages.

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