Beschlüsse aus dem Gemeinderat

Öffentlicher Teil der Ratssitzung vom 16.06.2026

Veröffentlicht: 16.06.2026
Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus an das bestehende Wohngebäude "Am Kreuzacker 10a"

Nach Sachvortrag durch den Vorsitzenden und kurzer Beratung erging einstimmig Beschluss, das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Antrag zu erteilen.


Denkmalschutzrechtlicher Antrag zum Umbau und zur Sanierung des Wohngebäudes ‚Alte Ettaler Straße 33‘ sowie zur Erneuerung einer Dachgaube

Nach Sichtung der Antragsunterlagen bestand grundsätzliches Einverständnis mit der Ausführung des Vorhabens. Allerdings überschreitet die geplante Dachgaube hinsichtlich ihrer horizontalen Ausdehnung die in der gemeindlichen Gestaltungssatzung genannte Maßzahl (max. 20 v.H. der zugehörigen Gebäudewandlänge). Dies entspräche im vorliegenden Fall einer Länge von etwa 2,40 m; beantragt sind dagegen 4,80 m.

Der Gemeinderat fasste nach Erörterung einstimmig Beschluss, das Einvernehmen zu den geplanten Maßnahmen zu erteilen. In diesem Zusammenhang wurde dem Ausspruch einer Abweichung von § 6 Abs. 3 Satz 3 der Gestaltungssatzung zugestimmt, sofern die ersatzweise errichtete Dachgaube das Maß der seit etwa 70 Jahren bestehenden Schleppgaube von 3,80 m Länge nicht überschreitet. Die Verwirklichung der Gaube in der beantragten Form würde hinsichtlich ihrer Größe einen Bezugsfall schaffen, den es nach sorgsamer Abwägung der Interessen des Antragstellers (Belichtung und Belüftung der Dachgeschossräume) und der Wahrung des Ortsbildes (Unterbindung negativer ästhetische Wirkungen, Erhalt ruhiger Dachstrukturen) im Rahmen der behördlichen Ermessensausübung zu vermeiden gilt.


Bauvorbescheidantrag zum Wiederaufbau einer Jagd- und Schutzhütte im Gießenbachtal auf dem Grundstück Fl.-Nr. 333

Der Pächter des Gemeindejagdreviers Oberau möchte die vor etlichen Jahren bei einem Brand zerstörte kleine Hütte (mit zwei bis drei Schlafplätzen) neu errichten.

Nach Beratung erging ohne Gegenstimme Beschluss, das Einvernehmen hierzu zu erteilen.


Bauvorbescheidantrag zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern, ‚Münchner Straße 10a‘

Entsprechend der Empfehlung des vorberatenden Ausschusses erteilte der Gemeinderat einstimmig das Einvernehmen zu diesem Antrag.


Beschleunigtes Verfahren gemäß § 36a i.V.m. § 246e BauGB zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 248/266

Das Vorhaben könnte bauplanungsrechtlich nur im Wege des oben genannten Verfahrens verwirklicht werden, da es sich vorliegend um eine Außenbereichslage handelt.

Der Haupt- und Bauausschuss hatte im Rahmen der Vorberatung eine befürwortende Stellungnahme zu dem gestellten Vorbescheidantrag abgegeben, da die Schaffung einer zusätzlichen Fläche für ein Wohnbauvorhaben grundsätzlich anzustreben ist und an genannter Stelle keine Nachteile für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu besorgen sind. Jedoch sollte die leitungsmäßige Erschließung des Baugrundstücks über das nördlich angrenzende und ebenfalls im Eigentum des Antragstellers stehende Grundstück Fl.-Nr. 248/9 erfolgen. Dadurch würde ein für die Gemeinde kostenträchtiger Leitungsneubau (Grundstücksanschlüsse für öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung) im Bereich der Bundesstraße vermieden werden.

Der Gemeinderat erteilte nach Beratung

- unter dem Vorbehalt, dass sich durch die anstehende Umplanung betreffend die Änderung des Garagenstandortes sowie der Zufahrt keine wesentliche Änderung des Vorhabens im Übrigen ergibt, und
- unter der Bedingung, dass sich der Vorhabensträger zur Ausführung der leitungsmäßigen Erschließung wie vorstehend beschrieben verpflichtet,
die gemeindliche Zustimmung zu diesem Antrag.


Festsetzung eines Abrechnungsgebietes zur Erschließungsbeitragserhebung für die Herstellung des östlichen Teilabschnitts der Ludwig-Thoma-Straße

Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Bauausschusses fasste der Gemeinderat ohne Gegenstimme Beschluss, die Ludwig-Thoma-Straße – beginnend vom jetzigen Bauende bei den Anwesen Haus-Nr. 3 bzw. 4 bis zur Loisachauenstraße – mit einer Länge von etwa einhundert Metern erstmalig endgültig herzustellen. Für diese Erschließungsmaßnahme wurde gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Oberau vom 28.11.1978 das Abrechnungsgebiet entsprechend dem zum Bestandteil des Beschlusses erklärten Lageplan bestimmt.

 

Grundsatzbeschluss zur Berücksichtigung von Vordienstzeiten im Zuge der Ruhegehaltsfestsetzung für Beamtinnen und Beamte der Gemeinde Oberau

Die Bayerische Versorgungskammer hatte ihren Mitgliedskommunen empfohlen, eine Entscheidung über die grundsätzliche Verfahrensweise in dieser Angelegenheit herbeizuführen. Darin könnte die versorgungsrechtliche Beurteilung von sog. Soll- und Kann-Vordienstzeiten näher bestimmt werden. Einzelfallentscheidungen wären allerdings nach wie vor möglich.

Der Haupt- und Bauausschuss hatte sich dafür ausgesprochen, lediglich die Thematik der vorgeschriebenen Ausbildungszeiten fallübergreifend zu regeln und diese Zeiten entsprechend zu berücksichtigen.

Nach kurzer Erörterung folgte der Gemeinderat der Ausschussempfehlung und fasste ohne Gegenstimme folgenden Beschluss: Der Bayerische Versorgungsverband wird ermächtigt und beauftragt, für alle Beschäftigten mit beamtenrechtlichen Versorgungsrechten die Feststellung der ruhegehaltfähigen Zeiten gemäß Art. 20 BayBeamtVG (vorgeschriebene Ausbildungszeiten, z.B. Lehre oder Studium) unter Berücksichtigung der jeweiligen Voraussetzungen, des nachstehenden Vorbehalts*) und der aktuell geltenden Rechtslage selbstständig und im höchstmöglichen Umfang zu vollziehen, sofern sich diese Vordienstzeiten ruhegehaltssteigernd auswirken.

*) Kanndienstzeiten dürfen ab Bewilligung von Leistungen, die nicht nach Art. 85 BayBeamtVG anrechenbar sind (z.B. ausländische Renten, berufsständische Versorgungen, Betriebsrenten außerhalb des öffentl. Dienstes, etc.), nur insoweit berücksichtigt werden, als dies nach den jeweils geltenden staatlichen Richtlinien (Art. 24 Abs. 4 BayBeamtVG in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften hierzu) zulässig ist. Dies bedeutet, dass ab dem Bezug derartiger Leistungen die Kanndienstzeiten eventuell wieder vollständig oder teilweise entfallen und sich hierdurch auch der Ruhegehaltssatz wieder ändern könnte. Die Anrechnung dieser Zeiten erfolgt daher unter dem Vorbehalt des (ggf. rückwirkenden) Wiederrufs (Art. 24 Abs. 4 sowie Art. 7 Abs. 2 BayBeamtVG) und steht außerdem unter dem Vorbehalt des Gleichbleibens der Rechtslage.


Seniorenbefragung

Die Seniorenbeauftragte Ladstätter informierte über die von ihr beabsichtige Durchführung einer Fragebogenaktion unter den Seniorinnen und Senioren des Ortes. Es sollen alle Personen beteiligt werden, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.


Maßnahmen zur Steigerung der Lebensqualität im Ort

Hierzu wurden seitens des Sozialreferenten Bielmeier mehrere Vorschläge unterbreitet (Aufstellung zusätzlicher Bänke am Dorfplatz sowie ggf. an anderen Stellen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Förderung der Kommunikation, Errichtung einer Schaukel für Erwachsene in der Ortsmitte, Installation öffentlicher Trinkbrunnen, Schaffung eines „Trimm-Dich“-Pfads).

Man verständigte sich darauf, die Ideen bei nächster Gelegenheit im Haupt- und Bauausschuss einer eingehenderen Vorberatung zu unterziehen.


Veröffentlichung von Gemeinderatsbeschlüssen

Der Vorsitzende teilte mit, dass der Inhalt von in öffentlichen Sitzungen gefassten Ratsbeschlüssen künftig auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden könne. Dem war eine entsprechende Anregung des Ratsmitgliedes Ladstätter vorausgegangen.

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