Beschlüsse aus dem Gemeinderat

Öffentlicher Teil der Ratssitzung vom 27.07.2026

Veröffentlicht: 04.08.2026
Anfrage von Kindern und Jugendlichen bezüglich der Errichtung eines Bike-Parks oder Pumptrack-Parcours

Das in dieser Sache von einem ortsansässigen Schüler und zahlreichen Mitunterzeichnern an die Gemeinde gerichtete Schreiben wurde verlesen.

Die Vorsitzenden der drei im Gemeinderat vertretenen Fraktionen begrüßten die Initiative der Kinder und Jugendlichen und sprachen sich für eine positive Begleitung seitens der Gemeinde aus. Der Vorsitzende sicherte zu, dass die Finanzierung des Projekts in jedem Fall bei den kommenden Haushaltsberatungen thematisiert werde.

Nach kurzer Beratung verständigte man sich darauf, zeitnah mögliche Standorte zu prüfen und die Angelegenheit baldmöglichst zur Entscheidung über die konkrete Umsetzung wieder vorzulegen.



Bauantrag zur Nutzung des Doppelhauses 'Bergstraße 7 und 9' zur gewerblichen Ferienwohnungsvermietung

Gegen das Vorhaben bestanden keine baurechtlichen Bedenken, so dass der Gemeinderat mit Stimmenmehrheit das gemeindliche Einvernehmen hierzu erteilte.

Im Zuge der Vorberatung war allerdings über den künftigen Umgang mit derartigen Anträgen, deren Anzahl in letzter Zeit deutlich zugenommen hat, diskutiert worden. Die Angelegenheit sollte daher im Wirtschafts- und Tourismusausschuss behandelt werden (evtl. Erlass einer Zweckentfremdungssatzung), was der Gemeinderat ebenfalls befürwortete.



Bauantrag zur Errichtung eines Carports, Am Werkkanal 6

Aufgrund der geplanten Wandhöhe besteht für das Vorhaben gemäß den bauordnungsrechtlichen Bestimmungen keine Verfahrensfreiheit.

Nach Sichtung der Antragsunterlagen und kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig Beschluss, das Einvernehmen in dieser Angelegenheit zu erteilen.



Bauantrag zur Errichtung von zwei Wohncontainern, Münchner Straße 12b

Der Gemeinderat erteilte ohne Gegenstimme das Einvernehmen zu diesem Vorhaben.



Bauvorbescheidantrag zur Errichtung einer Schallschutzwand entlang der Bundesstraße auf dem Grundstück 'Schulstraße 7b'  

Nach Beratung erging seitens des Gemeinderates einstimmig Beschluss, der Erstellung einer Schallschutzanlage dem Grunde nach zuzustimmen. Für die Erteilung des Einvernehmens ist aber eine gegenüber der Planung modifizierte Ausführung in den nachstehend beschriebenen Punkten erforderlich:

  • Unter Bezugnahme auf die Höhe derartiger, im Ortsbereich bereits bestehenden Anlagen darf das Maß von 2,0 m allenfalls geringfügig überschritten werden.
  • Die in diesem Fall erforderliche Abweichung von den in der örtlichen Gestaltungssatzung normierten Vorgaben (u.a. Unzulässigkeit der geschlossenen Ausführung einer Grenzeinfriedung) wird gemeindlicherseits befürwortet; unberührt bleibt aber der Belang der Wahrung des Ortsbildes (heimische Bauweise), dem jedoch die Verwendung von Drahtgitterkörben mit optisch beherrschender vertikaler Ausdehnung nicht entspricht. Es ist mithin eine Ausführung der Wand in Holz zu wählen oder zumindest eine (straßenseitig) vorgesetzte Holzverblendung vollflächig anzubringen.
  • Nach erfolgter straßenverkehrsrechtlicher Abstufung der Ettaler Straße von einer Bundes- zur Ortsstraße (laufende Planung zum Bau einer Ortsumfahrung im Zuge der B23) entfällt die tatbestandliche Voraussetzung für die in der o.g. Ortssatzung unter § 13 Abs. 2 Satz 2 genannte Ausnahmeregelung, weshalb dem Antragsteller eine Rückbauverpflichtung binnen angemessener Frist auferlegt werden sollte; dies ist seitens der Gemeinde in Verfahren zur Erteilung einer isolierten Abweichung in Bezug auf ähnliche Vorhaben derart gehandhabt worden.



Antrag auf Erteilung einer isolierten Abweichung von der gemeindlichen Gestaltungssatzung zur Errichtung einer Lärmschutzeinfriedung auf dem Grundstück 'Am Gipsbruch 1b'

Das Grundstück, auf dem die bauliche Anlage errichtet werden soll, liegt nicht unmittelbar an einer Bundesstraße an, sondern befindet sich zurückversetzt hinter einer an der Ortsdurchfahrt angrenzenden Baufläche.

Nachdem die Ortsgestaltungssatzung mit dem darin normierten Ausnahmetatbestand aber auf eine Lage "an der Bundesstraße" abstellt, hatte der Haupt- und Bauausschuss eine negative Beurteilung des Vorhabens abgegeben.

Im Gemeinderat wurde das Vorhaben ebenfalls kritisch gesehen. Es bestand Einigkeit darüber, dass der Bau der geplanten Einfriedung der Errichtung eines Sichtschutzzaunes zwischen zwei Wohnbaugrundstücken gleichkäme, was nicht zuletzt im Hinblick auf das Ortsbild vermieden werden soll.

Im Ergebnis fand sich keine Mehrheit für die Erteilung einer Ausnahme von den dem Vorhaben entgegenstehenden Satzungsregelungen (Einfriedungshöhe max. 1,10 m, Errichtung in nicht geschlossener Ausführung).



Verbotswidriges Radfahren auf dem Loisachdammweg zwischen Loisachbrücke und Erlenweg

Der Gemeinderat hatte sich bereits mehrfach mit dieser Problematik befasst; bei der letzten Beratung im Oktober 2024 war die Anbringung von Wegsperren abgelehnt worden. Bei der Bürgerversammlung am 23.07.2026 war das Thema erneut angesprochen und deshalb auf die Tagesordnung dieser Sitzung gesetzt worden. Die von Bürgerseite angeregte Anbringung eines zusätzlichen Verkehrszeichens "Radfahrverbot" ist aus Rechtsgründen jedoch nicht umsetzbar (Unzulässigkeit einer Doppelbeschilderung).

Im Zuge der längeren Beratung befürworteten mehrere Ratsmitglieder eine bauliche Lösung (Sperrschranke bzw. Zufahrtshindernis in Form eines Pflanztrogs). Es ergingen weitere Wortbeiträge mit unterschiedlichen Inhalt ("bauliche Lösung teuer bei fraglichem Erfolg", "Verlegung des Radschnellweges auf die Loisach-Ostseite mit Brückenneubau", "Wegsperren problematisch, da fünf Zugänge zum Damm", "zusätzliche Radwegtrasse auf dem Hochwasserdeich schaffen", "Situation unverändert belassen").

Bei der nach Ende der Beratung erfolgten Abstimmung fand sich keine Mehrheit für die Initiierung von Maßnahmen seitens der Gemeinde.



Geplante Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes;
Umsetzung der Maßnahme als isoliertes Projekt oder im Rahmen der Städtebauförderung


Der erste Bürgermeister teilte mit, dass der Haupt- und Bauausschuss eine Verwirklichung ohne Inanspruchnahme der Städtebauförderung empfohlen habe. Das vorberatende Gremium habe Vorteile bei der zeitlichen Umsetzung und bei den Verfahrenskosten gesehen, da die Regierung von Oberbayern die Erstellung eines sog. Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) mit größerem räumlichen Umgriff zur Voraussetzung erklärt habe.

Der Gemeinderat schloss sich dieser Empfehlung einstimmig an.



Parkraumbewirtschaftung;
Einführung eines Entgeltsystems für öffentliche Parkplätze


Vom ersten Bürgermeister wurde vorgeschlagen, einen Parkgebührenautomaten zur Aufstellung am Wanderparkplatz östlich der Loisachbrücke zu erwerben. Ein gebrauchtes Gerät könne zum Preis von 1.000 € erstanden werden und damit eine Gebührenpflicht für nachts parkende Fahrzeuge (Wohnmobile) umgesetzt werden. Dort stehe bereits seit einiger Zeit eine Sanitärlösung (mobiler WC-Container) zur Verfügung.

Nach Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig Beschluss, wie vorgetragen zu verfahren, wobei
-    die Gebührenpflicht erst nach einer Parkdauer von zwei Stunden gelten soll,
-    für die Kfz-Stellplätze westlich der Loisachbrücke (südlich des Anwesens 'Flößerstraße 16') eine Parkdauer von maximal zwei Stunden anzuordnen ist.



Lärmbelastung durch den Bundesstraßenverkehr im Bereich des Ettaler Bergs

Von einem Ratsmitglied wurde die Zunahme der Schallimmissionen beklagt. Verursacher seien hauptsächlich Motorradfahrer, wobei des Öfteren private Rennen auf der Strecke austragen würden. Es sollten daher entsprechende Lärmmessungen durchgeführt werden.

Der Vorsitzende berichtete, dass er in dieser Sache bereits Kontakt mit der Polizeiinspektion Garmisch-Partenkirchen aufgenommen und folgende Auskunft erhalten habe:
  • Betroffene Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, bei derartigen Vorfällen Meldung an die Inspektion unter der Rufnummer 08821/9170 zu machen.
  • Die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen sei schwierig, weil eine Lasermessung eine gerade und übersichtliche Streckenführung von mind. 200 Meter in jede Richtung erfordere.

Im Gremium war man sich einig, dass die Polizei mehr Präsenz vor Ort zeigen solle. Außerdem wäre der Einsatz eines teilstationären Messgerätes ("Blitzeranhänger") zu erwägen.

Der erste Bürgermeister erklärte, sich nochmals mit dem Sachbearbeiter Verkehr bei der PI Garmisch-Partenkirchen in Verbindung zu setzen.


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