Öffentlicher Teil der Ratssitzung vom 27.10.2026

Veröffentlicht: 28.10.2026
Bauantrag zur Nutzung eines Verkaufsraums als Wohnung, Hauptstraße 10

Nach Sachvortrag und Sichtung der Antragsunterlagen wurde einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Vorhaben erteilt.



Bauvorbescheidantrag zur Nutzung einer bestehenden Wohnung als Ferienwohnung, Falkenstraße 1

Am Sitzungstag hatte die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen mitgeteilt, dass eine Rücknahme dieses Antrages erfolgt sei.

Es erfolgte daher kein Eintritt in die Sachbehandlung.



Bauvorbescheidantrag zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Garagen, Münchner Straße 10a (Zustimmungserteilung im beschleunigten Verfahren gemäß § 36a i.V.m. § 34 Abs. 3b BauGB)

Das Vorhaben kann bauplanungsrechtlich nur im Wege des oben genannten Verfahrens (sog. "Bauturbo") verwirklicht werden, da das Baugrundstück nach Ansicht des Landratsamtes in einem faktischen Gewerbegebiet liegt und sich eine Wohnnutzung daher in die vorhandene Bebauung nicht einfügt.

Der Haupt- und Bauausschuss hatte im Rahmen der Vorberatung eine befürwortende Stellungnahme abgegeben, da die Schaffung zusätzlichen Wohnraums grundsätzlich zu begrüßen ist.

Nach Beratung erteilte der Gemeinderat ohne Gegenstimme die Zustimmung zu diesem Antrag, da das Vorhaben mit den gemeindlichen Vorstellungen zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung vereinbar ist und außerdem keine nachteilige Betroffenheit öffentlicher Belange zu erwarten steht.



Straßenverkehr;
Behinderung der Grundstückszufahrt zum Anwesen 'Am Gipsbruch 12' durch parkende Fahrzeuge


Der Grundstückseigentümer hatte Beschwerde darüber geführt, dass die Benutzung seiner Zufahrt mit größeren Fahrzeugen (z.B. LKW und Bagger) durch die aktuelle Parksituation erheblich erschwert sei.

Vom Haupt- und Bauausschuss war im Rahmen der Vorberatung deshalb die Anordnung eines absoluten Haltverbotes nach der Gießenbachbrücke (Beginn etwa 5 m vor der Privatzufahrt) angeregt worden.

Vom Gemeinderat wurde die Umsetzung dieser Empfehlung einstimmig befürwortet.


Antrag des Gemeinderatsmitgliedes Robert Leipold bezüglich Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes

Der 1. Bürgermeister informierte den Gemeinderat über den Antragsinhalt. Gegenstand der Eingabe ist die Bereitstellung einer geeigneten Fläche nebst Infrastruktur (z.B. Frischwasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsstation) zur Nutzung durch Campingfahrzeuge.

3. Bürgermeister Rückborn sah darin eine prinzipiell sinnvolle Maßnahme, um Oberau touristisch weiterzuentwickeln. Allerdings sollte der Vorschlag anlässlich der geplanten Klausurtagung vertiefend erörtert werden.

Sodann fasste der Gemeinderat einstimmig Beschluss, die Projektidee grundsätzlich weiterzuverfolgen. Der Antrag ist deshalb in den zuständigen Ausschüssen vorzuberaten.



Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer

Der Finanzausschuss hatte sich am 29.09.2026 eingehend mit dieser Thematik befasst. Gemeindekämmerer Hausenblas wies darauf hin, dass die Gewerbesteuerhebesätze (jeweils 450 v.H.) seit dem Jahr 2023 unverändert seien und die Inflation in diesem Zeitraum 13,2 Prozent betragen habe. Im Ausschuss sei daher über eine Anhebung auf 520 v.H. zum 01.01.2027 diskutiert worden. Der Gewerbesteuerhebesatz könnte dagegen unverändert bleiben, denn diesbezüglich ist ein Inflationsausgleich gegeben.

Im Zuge der Erörterung vertrat die SPD-Fraktion die Auffassung, dass die Generierung zusätzlicher Einnahmen breiter verteilt werden müsse. Das Ratsmitglied Calocero sprach sich für eine moderatere Erhöhung der Hebesätze auf 480 v.H. oder 500 v.H. aus, ebenso das Gremiumsmitglied Ladstätter. Nach weiteren Wortmeldungen schlug 3. Bürgermeister Rückborn als kompromissweise Lösung eine Hebesatzhöhe von 510 v.H. vor.

Sodann wurde wie folgt abgestimmt:

Die Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer A auf 510 v.H. ab 01.01.2027 nebst der erforderlichen satzungsmäßigen Festsetzung wurde mehrheitlich befürwortet.

Die Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 510 v.H. ab 01.01.2027 nebst der erforderlichen satzungsmäßigen Festsetzung wurde mehrheitlich befürwortet.

Die unveränderte Beibehaltung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer wurde einstimmig befürwortet.



Feststellung des Jahresabschlusses 2025 für den Betrieb gewerblicher Art "Photovoltaikanlage Loisachauenstraße 3"

Das Ratsgremium wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass der Jahresabschluss 2025 für den BgA "Photovoltaikanlage Loisachauenstraße 3" laut Einnahmenüberschussrechnung ein Ergebnis von -3.145,40 € ausweist.

Das vorstehende Ergebnis des Jahresabschlusses wurde sodann vom Gemeinderat ohne Gegenstimme festgestellt. Außerdem wurde verfügt, dass etwaige Gewinne bis auf Weiteres stets der Rücklage zuzuführen sind.



Geplante Veranstaltung für Seniorinnen und Senioren

Sozialreferent Markus Bielmeier teilte mit, dass im November 2026 ein "Seniorencafé" mit Spielenachmittag im Hotel Forsthaus angeboten werden könnte. Dabei sollte die Nachbarschaftshilfe mit in die organisatorische Abwicklung eingebunden werden. Die Idee sei gemeinsam mit der Seniorenbeauftragten Katrin Ladstätter und der Ratskollegin Angelika Allinger-Rank ausgearbeitet worden.

Im Gemeinderat bestand einhellige Zustimmung bezüglich der Umsetzung.

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