Jugendratswahl 2025
Der Gemeinderat Oberau hat am 28.07.2020 die Schaffung eines Jugendrates beschlossen. Die Gemeinde Oberau möchte der Oberauer Jugend damit die Möglichkeit geben, sich aktiv an der Gestaltung des Ortsgeschehens zu beteiligen. Der Jugendrat besteht dabei aus mindestens sechs und maximal neun Mitgliedern. Aktiv und passiv wahlberechtigt sind Gemeindeeinwohner, deren erster Wohnsitz in Oberau liegt und die am 01.01.2025 (Stichtag) mindestens 13 Jahre alt, jedoch nicht älter als 21 Jahre waren.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 04.02.2025 wurde als Termin für die anstehende Neuwahl des Jugendrates Sonntag, der 25.05.2025, bestimmt. Die Wahl wird dabei als Urnenwahl im Kulturpark Oberau stattfinden. Die Rahmenveranstaltung beginnt um 13:00 Uhr, die Stimmabgabe ist bis 17:00 Uhr möglich (Uhrzeit des Abstimmungsbeginns wird noch festgelegt).
Die wahlberechtigten Jugendlichen können wählbare Kandidatinnen und Kandidaten für die Jugendratswahl bis zum Ablauf des 11.04.2025 vorschlagen. Das gleiche Vorschlagsrecht steht unter Beachtung der genannten Frist auch allen übrigen Gemeindebürgern zu. Die Gemeinde wird Personen, die von Dritten benannt wurden, dann wegen ihrer Bereitschaft zur Kandidatur kontaktieren.
Personen, die sich zur Wahl stellen möchten, müssen ihre Bereitschaft zur Kandidatur auf einem auszufüllenden Formblatt erklären, das hier heruntergeladen werden kann und bis zum Ablauf des 11.04.2025 im Original unterzeichnet der Gemeinde vorzulegen ist.
Konzept zur Schaffung eines Jugendrates
(im August 2024 überarbeitete und am 12.11.2024 gebilligte Textfassung
auf Grundlage des Beschlusses des Gemeinderates Oberau vom 28.07.2020)
Bei der Gemeinde Oberau existiert ein Jugendrat nach folgenden Maßgaben:
- Funktion des Jugendrats
Der Jugendrat hat die Aufgabe, die Belange und Interessen der Oberauer Jugend gegenüber den Organen der Gemeinde Oberau zu artikulieren. Der Jugendrat soll der Oberauer Jugend einen Raum geben, um die Grundlagen unserer demokratischen Gesellschaftsordnung praktisch zu üben. Er unterstützt die Organe der Gemeinde in allen Fragen, die die Jugend in Oberau betreffen. Des Weiteren kann der Jugendrat die im Ort bereits bestehende Jugendarbeit vernetzen.
- Zusammensetzung
Der Jugendrat besteht aus sechs bis neun gewählten Mitgliedern einschließlich eines dreiköpfigen Vorstands. Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schriftführer.
Der Jugendrat wird in zweijährlichem Turnus gewählt.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind Gemeindeeinwohner, deren erster Wohnsitz in Oberau liegt und die zu Beginn des Jahres, in dem die Wahl stattfindet, wenigstens 13 und höchstens 21 Jahre alt sind.
- Wahl
Zur Durchführung der Wahl wird ein Wahlausschuss gebildet, der vom ersten Bürgermeister oder einem von ihm benannten Vertreter geleitet wird. Dem Wahlausschuss können Mitglieder der Gemeindeverwaltung angehören. Ferner sollen dem Wahlausschuss wahlberechtigte Jugendliche angehören.
Die Gemeindeverwaltung ruft die Wahlberechtigten schriftlich, auf dem Internetauftritt der Gemeinde, im Gemeindeblatt und per Aushang auf, für die Wahl zum Jugendrat zu kandidieren.
Wahlberechtigte können binnen vier Wochen ab Bekanntgabe in Schriftform (Minderjährige mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten) gegenüber der Gemeindeverwaltung erklären, dass sie kandidieren.
Binnen gleicher Frist können alle Oberauer Bürger Wahlberechtigte als Kandidaten in Schriftform gegenüber der Gemeindeverwaltung vorschlagen. In diesem Fall wird die Gemeindeverwaltung den vorgeschlagenen Kandidaten fragen, ob dieser sich zur Wahl stellt und diesen bejahendenfalls bitten, sein Einverständnis sowie die Zustimmung seiner Erziehungsberechtigten in Schriftform beizubringen. Bei volljährigen Kandidaten bedarf es keiner Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Nach Ablauf der vierwöchigen Frist zur Anzeige der Kandidatur und zur Einreichung von Vorschlägen sowie nach Klärung der Bereitschaft der vorgeschlagenen Kandidaten erstellt die Gemeindeverwaltung eine Einheitsliste, die alle Kandidaten enthält. Die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste wird durch Los festgelegt.
Der erste Bürgermeister bestimmt nach Erstellung der Wahlliste einen Wahlort und einen Wahltermin, der nicht später als sechs Wochen nach Ablauf der Frist zur Nominierung der Kandidaten liegen soll und mit zweiwöchiger Frist öffentlich bekannt gegeben werden muss.
Die Wahl wird im Rahmen einer Wahlveranstaltung am Wahltag durchgeführt. Wahltag soll ein Sonntag sein. Die Wahlveranstaltung soll in der Zeit von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr stattfinden. Zu der Wahlveranstaltung sind alle Oberauer Bürger, vor allem die wahlberechtigten Jugendlichen, eingeladen. Im Rahmen der Veranstaltung erhält jeder Kandidat die Möglichkeit, sich und seine Ziele vorzustellen. Anschließend erfolgt die Abstimmung in geheimer Wahl. Sofern die persönliche Abstimmung durch die Wahlberechtigten aus besonderen Gründen (z. B. wegen Gesundheitsrisiken aufgrund pandemischem Infektionsgeschehen) nicht angezeigt scheint oder untersagt ist, kann der Gemeinderat die Durchführung der Wahl in Form einer Briefwahl anordnen. Die Vorstellung der Kandidaten erfolgt dann in anderer Form (z. B. Präsentation der Bewerber im Oberauer Gemeindeblatt).
Jeder Wahlberechtigte kann Stimmen in der Anzahl der zur Wahl stehenden Kandidaten vergeben. Er kann jedem Kandidaten maximal eine Stimme geben. Ein Wahlzettel ist ungültig, wenn er keine oder zu viele Stimmen enthält.
Die Kandidaten mit den meisten Stimmen (mindestens sechs, höchstens neun Personen) sind in den Jugendrat gewählt mit der Maßgabe, dass der jeweilige Bewerber mindestens 5 v. H. der abgegebenen, gültigen Stimmen auf sich vereinigen konnte.
Im Fall von Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Die gewählten Mitglieder des Jugendrats wählen in der konstituierenden Sitzung einen ersten Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden und einen Schriftführer aus ihrer Mitte.
Mit dem Wegzug aus der Gemeinde verliert ein amtierendes Mitglied des Jugendrats seinen Sitz. Der Kandidat mit der nächsthöchsten Stimmenzahl nimmt seinen Platz als Nachrücker ein, wenn vorhanden.
- Rechtsstellung
Der Jugendrat nimmt nicht am Rechtsverkehr teil. Seine Beschlüsse entfalten keine rechtliche Außenwirkung. Die Umsetzung etwaiger Vorhaben erfolgt über die Organe der Gemeinde (Bürgermeister und Gemeinderat).
Die Mitglieder und der Vorstand sind ehrenamtlich tätig.
- Einführungsworkshop
Unmittelbar nach Amtseintritt soll ein Einführungsworkshop für die Mitglieder des Jugendrats stattfinden, in dem die Mitglieder des Jugendrats auf die Ausübung ihres Amts vorbereitet werden.
- Sitzung und Beschlussfassung
Der Jugendrat beschließt in Sitzungen. Er gibt sich eine Geschäftsordnung. Der erste Vorsitzende leitet die Sitzungen, im Falle seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende und im Falle dessen Verhinderung der Schriftführer. Sitzungen finden in der Regel öffentlich statt, wenn keine wichtigen Gründe entgegenstehen.
Der Jugendrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.
Die Sitzungen werden einschließlich der Beschlüsse vom Schriftführer protokolliert. Die Gemeinde erhält Protokollabschrift.
Die Gemeinde stellt einen geeigneten Sitzungsaal zur Verfügung.
Der Jugendrat tagt wenigstens einmal pro Kalenderquartal.
Der Jugendreferent dient dem Jugendrat als Mentor. Sofern aus Sicht der Gemeinde erforderlich, werden Mittel für einen externen Jugendarbeiter/-in (z.B. Sozialpädagoge/Sozialpädagogin) zur Verfügung, der den Jugendrat bei seiner Arbeit unterstützt.
- Verhältnis zwischen Jugendrat und Gemeinde
Dem Jugendrat steht ein Budget von 500,- € pro Jahr zur freien Verfügung zu. Die Mittel sind beim ersten Bürgermeister oder einem von ihm Beauftragten abzurufen, die diese nur dann nicht freigeben, wenn zwingende Gründe entgegenstehen. Nicht abgerufene Mittel werden auf das Folgejahr übertragen.
Der Jugendrat kann Anträge in Schriftform an den ersten Bürgermeister oder den Jugendreferenten richten. Der Gemeinderat wird sich in der nächsten oder der darauf folgenden ordentlichen Gemeinderatssitzung mit dem Antrag des Jugendrats befassen. In der entsprechenden Sitzung des Gemeinderats haben Vertreter des Jugendrats das Recht, zu ihrem Antrag gehört zu werden.
Die Beschlüsse des Jugendrats sind für die Gemeinde nicht bindend. Die Gemeinde wird die in den Anträgen des Jugendrats formulierten Anliegen würdigen und möglichst verwirklichen, sofern keine triftigen Gründe dies verhindern. Im Falle einer Ablehnung des Antrags erhält der Jugendrat eine fundierte Begründung.
Es soll gemeinsame Sitzungen des Jugendrats und des Gemeinderats in jährlichem Turnus oder auf Antrag des Jugendrats oder des Gemeinderats geben.
Sollen Themen mit Relevanz für die Jugend in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats behandelt werden, so ist der Jugendrat mit der Versendung der Ladung an die Mitglieder des Gemeinderats über die entsprechenden Tagesordnungspunkte zu informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Eine Anhörung des Jugendrats soll insbesondere erfolgen, bei Beschlussfassungen des Gemeinderats betreffend
– Fragen der Jugendarbeit,
– Freizeit- und Sporteinrichtungen,
– Bildung und Ausbildung und
– den Natur- und Umweltschutz.
Der Gemeinderat stellt jährlich Mittel in angemessenem Umfang in seinen Haushalt ein, die ausschließlich dazu dienen sollen, die vom Jugendrat initiierten und vom Gemeinderat positiv beschiedenen Projekte möglichst zeitnah umzusetzen. Bei den Haushaltsplanungen soll der Jugendrat insoweit beteiligt werden.
- Auflösungsrecht
Der Gemeinderat kann den Jugendrat mit einfacher Mehrheit auflösen, wenn zwingende Gründe dies erfordern. Ein zwingender Grund liegt etwa vor, wenn der Jugendrat für extremistische politische Ziele missbraucht wird.