Beschlüsse der letzten Gemeinderatssitzung

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Öffentlicher Teil der Ratssitzung vom
19.05.2026:

 

Bestellung einer Referentin oder eines Referenten aus der Mitte des Gemeinderates für örtliche Belange des Tourismus und der Wirtschaft

Der Gemeinderat fasste ohne Gegenstimme Beschluss, das Gremiumsmitglied Robert Leipold mit der vorgenannten Referententätigkeit zu betrauen.


Beratung über die Einführung einer Leitlinie zur Beachtung von Grundsätzen bei der Ausübung des kommunalen Ehrenamts als Gemeinderatsmitglied (Verhaltenskodex)

In der Ratssitzung vom 05.05.2026 war diese Thematik von Mitgliedern der CSU-Fraktion zur Diskussion gestellt worden. Um den Fraktionen Gelegenheit zur internen Beratung zu geben, hatte man sich darauf verständigt, die Angelegenheit erst in dieser Sitzung zu behandeln.

Ein Ratsmitglied der genannten Fraktion erläuterte die Intention für diesen Vorschlag: Mit einem Verhaltenskodex würden Vertrauen und Transparenz gestärkt (Orientierung für Mandatsträger). Ein derartiger Kodex sei letztlich als Signal an die Bevölkerung zu verstehen, dass Integrität gelebt werde.

Die SPD-Fraktion begrüßte den Vorstoß, der eine gute Grundlage darstelle. Es sollte zunächst aber nur ein Grundsatzbeschluss hinsichtlich der Umsetzung ergehen, wobei die Einzelheiten zur inhaltlichen Ausgestaltung der Leitlinie noch zu diskutieren seien.

Die Fraktion FREIE OBERAU nahm dahingehend Stellung, dass keine Notwendigkeit für derartige Regelungen gesehen werde, da keine konkreten Vorfälle existierten, die ein derartiges Vorgehen angezeigt scheinen lassen würden. Außerdem würden durch die Formulierungen des Kodexes ein Klima der Unklarheit und politisch nutzbare Spielräume geschaffen. Im Übrigen seien die für die Ratsmitglieder relevanten Pflichten gesetzlich klar geregelt.

Bei der Abstimmung über die Frage, ob sich der Gemeinderat eine Leitlinie zur freiwilligen Selbstverpflichtung seiner Mitglieder geben wolle, fand sich hierfür keine Mehrheit.


Neuerlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die entsprechende Satzung zu erlassen. Der Satzungstext kann in diesem Internetauftritt unter dem Menüpunkt „Rathaus“, Untermenü „Ortsrecht“, zur Einsichtnahme aufgerufen werden.


Änderung der Satzung für die Mittagsverpflegung und Ferienbetreuung an der Grund- und Mittelschule Oberau

Die vom Gemeinderat einstimmig beschlossene Satzung kann in diesem Internetauftritt unter dem Menüpunkt „Rathaus“, Untermenü „Ortsrecht“, zur Einsichtnahme aufgerufen werden.


Anpassung der Kindergartengebühren und weitere Änderungen der Benutzungs- und Gebührensatzung

Die vom Gemeinderat einstimmig beschlossene Satzung kann in diesem Internetauftritt unter dem Menüpunkt „Rathaus“, Untermenü „Ortsrecht“, zur Einsichtnahme aufgerufen werden.


Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes ‚Münchner Straße 26‘ um einen Windfang

Der Gemeinderat fasste ohne Gegenstimme Beschluss, das Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben zu erteilen. In diesem Zusammenhang bestand unter Bezugnahme auf § 7 Abs. 2 der örtlichen Gestaltungssatzung Einverständnis mit der Ausführung der Dachhaut in Metall (flache Dachneigung aufgrund der baulichen Gegebenheiten).


Bauantrag zum Umbau des Wohngebäudes ‚Werdenfelser Straße 4a‘ zur Aufteilung in zwei Wohneinheiten und Nutzung einer Einheit als Ferienwohnung

Nach dem Sachvortrag des Vorsitzenden und kurzer Erörterung erteilte der Gemeinderat einstimmig das Einvernehmen in dieser Angelegenheit.


Bauvorbescheidantrag zur Teilung und Bebauung der an der Ludwig-Thoma-Straße und am Sonnenweg gelegenen Grundstücke Fl.-Nrn. 248/306 und 248/327

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen zum gegenständlichen Antrag. Zu den einzelnen Fragen des Vorbescheidantrages wurde dabei wie folgt Stellung genommen:

  • Die beabsichtigte Grundstücksteilung begegnet keinen Bedenken, sofern die im Bebauungsplan für Einfamilienhäuser festgesetzte Mindestgröße von 400 m² nicht unterschritten wird (vorliegend gegeben).
  • Bezüglich der Überschreitung der laut Bebauungsplan maximal zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 durch die geplanten Erker wird der Erteilung einer Befreiung von der entsprechenden Festsetzung des Bebauungsplans zugestimmt.
  • Gleiches gilt für die Überschreitung der Baugrenze durch einen der Erker.
  • Die mit maximal 6,20 m angegebene Wandhöhe im Bereich der Nutzungsschablone 2 des Bebauungsplans ist einzuhalten.

Nachdem die geplanten Terrassen dem Anschein nach nicht bei der vom Antragsteller ermittelten GRZ berücksichtigt wurden, besteht mit einer hierdurch bedingten Überschreitung der Maßzahl von höchstens 20% Einverständnis.


Bauvorbescheidantrag zur Teilung und Bebauung des an der Ludwig-Thoma-Straße gelegenen Grundstücks Fl.-Nr. 248/3

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen zum gegenständlichen Antrag. Zu den einzelnen Fragen des Vorbescheidantrages wurde dabei wie folgt Stellung genommen:

  • Die beabsichtigte Grundstücksteilung begegnet keinen Bedenken, sofern die im Bebauungsplan (Urfassung) für Doppelhaushälften festgesetzte Mindestgröße von 350 m² nicht unterschritten wird.
  • Die Lage der Garagen begegnet keinen Bedenken. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die erforderliche Anzahl von Stellplätzen gemäß der örtlichen Gestaltungssatzung nachzuweisen ist (bei Wohnfläche > 75 m²: zwei Stellplätze je Haus).
  • Mit der Höhenentwicklung der Gebäude, insbesondere mit der gewählten Kniestockhöhe, besteht Einverständnis.
  • Unbeschadet der Einvernehmenserteilung wird zur abgefragten Möglichkeit hinsichtlich des Ausspruchs einer Abweichung von der Gestaltungssatzung (zur Errichtung von Dachgauben bei einer Dachneigung von 25 Grad) keine Zustimmung erteilt, da dies die Schaffung eines Bezugsfalles für den gesamten Ort zur Folge hätte. Die Gemeinde möchte an der geübten Praxis festhalten, die Errichtung von Gauben bei Neigungen des Hauptdaches von weniger als 26 Grad wegen der dann sich einstellenden negativen gestalterischen Wirkungen zu unterbinden.

Nachdem die geplanten Terrassen dem Anschein nach nicht bei der vom Antragsteller ermittelten GRZ berücksichtigt wurden, besteht mit einer hierdurch bedingten Überschreitung der Maßzahl von höchstens 20% Einverständnis.


Straßenverkehr;
Beschwerde von Bewohnern der Anwesen Loisachauenstraße 6, 8, 10 und 14 aufgrund der Parksituation

Gegenstand der Beschwerde ist, dass seit der Fertigstellung des gemeindlichen Mietwohngebäudes ‚Loisachauenstraße 3 bis 3b‘ und der Betriebsaufnahme des Fitnessstudios im Objekt Haus-Nr. 1 noch weniger Parkplätze für Anwohner in diesem Straßenbereich zur Verfügung stehen würden. Außerdem wird eine Zunahme regelwidrigen Parkens (auf dem Gehweg und vor Zufahrten) beklagt.

Der Vorsitzende informierte darüber, dass sich der Eigentümer des Objektes ‚Loisachauenstraße 1‘ auf Anfrage bereit erklärt habe, vier zusätzliche Stellplätze zu schaffen. Diese seien mittlerweile auch hergestellt worden. Im Haupt- und Bauausschuss hatte man im Zuge der Vorberatung die Ausweisung von Bewohnerparkflächen abschlägig beurteilt. Die Intensivierung der kommunalen Verkehrsüberwachung war jedoch befürwortet worden, um Parkverstöße vermehrt ahnden zu können; sofern aber Kunden des Fitnessstudios ihre Fahrzeuge vorschriftsmäßig abstellen, bestehe für die Gemeinde keine Handhabe.

Schließlich war man sich im Ratsgremium darüber einig, dass über die bereits getroffene Maßnahme (Herstellung zusätzlicher Stellplätze) und die Verstärkung der Kontrollen hinaus keine weiteren Schritte seitens der Gemeinde unternommen werden sollen.